Anlässe und Wertermittlungsaufgaben
Für eine professionelle Immobilienbewertung ist ein höchstes Maß an Qualifikation und Marktkenntnis erforderlich. Werte lassen sich schließlich nicht einfach einem Tabellenwerk entnehmen, sondern gehen aus Ermittlungsverfahren hervor. Diese gilt es mit größter Sorgfalt zu behandeln, wenn ein marktfähiges und rechtssicheres Ergebnis erzielt werden soll. Zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wurde die hierfür erforderliche besondere Sachkunde nachgewiesen (Dr. Haack).
Wir sind daher für Sie mit jeder Wertermittlungsaufgabe rund um die Immobilie die richtigen Ansprechpartner. Übliche Anlässe für eine Immobilienbewertung durch Sachverständige können insbesondere sein:
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Erbschaft, Schenkung sowie auch damit verbundene steuerliche Aspekte
- Ehescheidung oder Streitigkeit bei Eigentümergemeinschaften
- Rechte und Belastungen von Grundstücken
- Gerichtliche Verfahren, Betreuungen und Zwangsversteigerungen
- Überprüfung und Beurteilung bestehender Wertermittlungen und Gutachten
- Vermögensübersichten und Portfolien
- Due-Diligence
- Finanzierungszwecke
- Projektentwicklung und städtebauliche Kalkulation
Der Grundstein der deutschen Immobilienbewertung liegt in der Definition des Verkehrswertes nach den Vorschriften des § 194 Baugesetzbuch (BauGB):
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Pragmatisch ausgelegt bedeutet dies: der Preis, der auf dem freien Markt am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Dieser lässt sich nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) aus verschiedenen Verfahren ableiten, insbesondere
- das Vergleichswertverfahren einschließlich der Bodenwertermittlung (§§ 15 bis 16 ImmoWertV)
- das Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV)
- das Sachwertverfahren (§§ 21 bis 23 ImmoWertV).
Nach § 8 ImmoWertV ist der Verkehrswert aus dem Ergebnis der herangezogenen Verfahren unter Würdigung seines oder ihrer Aussagefähigkeit vor allem in Hinblick auf die Marktlage zu ermitteln.
Wir bieten Ihnen für jeden Bewertungsanlass das passende Produkt. Unsere Dienstleistung bieten wir natürlich deutschlandweit an, überwiegend jedoch in Nordrhein-Westfalen (NRW) und hier besonders im Großraum von Köln. Bei uns finden Sie für jeden individuellen Bewertungsfall den richtigen Gutachter, egal ob es um eine Wohnung, ein Wohnhaus oder eine gewerbliche Immobilie geht. Wir beraten Sie im Hinblick auf Sinn und Zweck der gewünschten Immobilienbewertung kostenlos und unverbindlich und geben Ihnen Sicherheit bei der Bewertung!