Erbschaft von Immobilien in Erbengemeinschaft oder mit Pflichtteil


Erbschaft von Immobilien

 

Erbschaft in Erbengemeinschaft oder PflichtteilEine Erbschaft liegt dann vor, wenn gemäß den grundrechtlichen Bestimmungen des § 1922 Abs. 1 BGB nach dem Tod einer Person deren Besitz auf eine oder mehrere Personen übergeht. Die Verteilung des Vermögens lässt sich entweder durch ein Testament regeln,  oder durch die rechtlich verankerte Erbfolge. Dadurch können eine oder mehrere Personen zum Erbe werden. Sind mehrere Erben als Erbengemeinschaft beteiligt, kann es schnell zum Streit über den Wert des Nachlasses kommen. Insbesondere, wenn die Bemessung eines Pflichtteils eine Rolle spielt. Sind Immobilien als Sachwert beteiligt, benötigen Sie als Erbengemeinschaft eine professionelle Bewertung der Immobilien, um sich selbst oder andere Miterben oder Pflichteilberechtigte der Erbengemeinschaft entsprechend Ihres Erbteils auszuzahlen. Oder möchten als Erbengemeinschaft eine oder mehrere Immobilien nicht im Bestand halten? Auch dann sollten Sie den Wert der Immobilie professionell ermitteln lassen, da es erfahrungsgemäß unterschiedliche Vorstellungen innerhalb von Erbengemeinschaften gibt. Oder sind Sie als Alleinerbe nicht in erster Ordnung mit dem/der Verstorbenen verwandt? Dann kann es schnell mit dem Finanzamt gegensätzliche Meinungen über den Wert der Immobilien und deren angemessene Erbschaftssteuer geben.

 

Erbschaft ohne Testment oder Erbvertrag

Wurde kein Testament aufgesetzt oder ein Erbvertrag durch einen Erblasser abgeschlossen, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Angehörigen erben entsprechend ihres Verwandtschaftsgrades:

Vorrangig werden demzufolge die Kinder und Enkelkinder berücksichtigt. Erben z.B. mehrere Nachfahren und Ehegatten als Erbengemeinschaft, so ist der Nachlass (Grundstücke, Häuser, Gewerbeimmobilien) gemeinsames Eigentum der Erbengemeinschaft. Jedes einzelne Mitglied der Erbengemeinschaft kann seinen Anteil verkaufen und sich so ausbezahlen lassen. In der Regel wird daher ein Anteil an der Erbengemeinschaft an einen anderen Erbe der Gemeinschaft verkauft. Häufig gehen hier die Meinungen über den Wert der Immobilie auseinander, weswegen sich eine fachgerechte Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen auch in diesem Fall empfiehlt.

 

Erbschaft mit Testament oder Erbvertrag

Wurde durch den Verstorbenen ein Testament hinterlassen, so greift die gesetzliche Nachfolge nicht mehr. Die Erbfolge richtet sich nach dem im Testament schriftlich festgehaltenen letzten Willen des Erblassers. Auch hier können Erbengemeinschaften entstehen, welche gemeinsam über den Nachlass verfügen.Wie bei der gesetzlichen Nachfolge können einzelne Erben ihren Anteil verkaufen, oder die Erbengemeinschaft die geerbten Immobilien nicht im Bestand halten wollen. Ein Testament kann eine Erbschaft jedoch auch noch komplizierter machen. Wurde im Testament ein pflichtteilsberechtigter Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, kann dieser seinen sogenannten Pflichtteil gegenüber der Erbengemeinschaft geltend machen.

 

Pflichteil und Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteil sichert Abkömmlingen wie Kindern und Enkeln und anderen nahen Angehörigen (z.B. Eltern und Ehegatten) eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, auch wenn dieser nicht im Testament oder Erbvertrag bedacht oder sogar ausgeschlossen wurde. Dazu steht den Pflichtteilberechtigten gegen die testamentarisch eingesetzten Erben ein Pflichtteilsanspruch zu. Der Pflichtteilsanspruch besteht in Form einer Geldsumme gegenüber dem Nachlass. Sachwerte zur Auszahlung sind nicht zulässig. Somit hängt die Höhe der Forderung maßgeblich auch vom Wert des Nachlasses ab. Für den Pflichtteilberechtigten besteht das Recht, eine Begutachtung durch Sachverständige zu fordern und die Gutachten zur Wertermittlung zur Einsicht zu verlangen. Die Kosten der Wertermittlung trägt der Nachlass. Diese Kosten werden jedoch bei der Errechnung des Pflichtteils in Abzug gebracht. Eine professionelle Immobilienbewertung hilft Ihnen somit auch im Fall der Bemessung eines Pflichtteils, das Erbe objektiv und kostenoptimiert zu verwalten.

 

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft

Ein Verkehrswertgutachten im Falle des Verkaufs eines Anteils an einer Erbengemeinschaft, Auflösung der Erbengemeinschaft durch Verkauf oder Bemessung eines Pflichtanteils schafft Klarheit über Ihre gegenseitigen Ansprüche. Wir erstellen für die Immobilie aus Ihrem Erbe Bewertungen zu folgenden Anlässen:

  • Verkauf der geerbten Immobilie(n)
  • Verkauf des Anteils an der Erbengemeinschaft
  • Auflösung der Erbengemeinschaft
  • Bemessung eines Pflichtteils
  • Verkehrswertermittlung im Rahmen der Erbschaftssteuer

Wir erstellen Ihnen je nach Art des Anlasses von der gutachterlichen Stellungnahme bis zum rechtssicheren Gutachten alle Bewertungen von Immobilien in höchster Qualität und frei von unrealistischen Preisvorstellungen. Mit unseren Verkehrswertgutachten können Sie das Erbe rational verwalten und die richtigen Entscheidungen treffen.