Immobilienbewertung bei gesetzlicher Betreuung
Laut §§ 1896 ff BGB übernimmt ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Betreuer die gesetzliche Vertretung für einen Menschen, wenn dieser aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann. Der Betreuer vertritt innerhalb seines festgelegten Aufgabenbereichs die betreute Personn gerichtlich und außergerichtlich. Somit umfasst die gerichtliche eingesetzte Betreuung häufig auch den Verkauf von Immobilien des Betreuten. Oftmals muß eine Immobilie im Rahmen einer Betreuung verkauft werden, um z.B. die Pflege oder das Pflegeheim zu finanzieren. Es gibt jedoch feste Vorgaben, die es beim Verkauf einer Immobilie durch einen Betreuer einzuhalten gilt.
Voraussetzungen beim Immobilienverkauf bei Betreuung
Gemäß § 1821 BGB bedürfen Grundstücksgeschäfte bei Betreuung der Genehmigung des Gerichts. Die Genehmigung sollte der Betreuer vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags einholen, da es sonst zu zeitlichen und rechtlichen Schwierigkeiten kommen kann. In der Regel wird zunächst eine Immobilienbewertung in Form eines Verkehrswertgutachtens eines Sachverständigen eingeholt, um die Immobilie marktgerecht zu verkaufen.
Hinweis: Das Objekt darf unter dem vom Sachverständigen ermittelten Wert nicht verkauft werden. Das Gericht würde sonst die Zustimmung verweigern!
Ist ein Käufer gefunden, muss das Betreuungsgericht den Kaufvertrag prüfen und dem Verkauf zustimmen. Dies kann vor oder nach dem Notartermin stattfinden. Um Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, den Kaufvertrag frühzeitig an das Gericht zu senden, da es auch noch eine 2-wöchige Widerspruchsfrist einzuhalten gilt. Hat das Gericht den Immobilienverkauf bereits vor dem Notartermin genehmigt, so kann der Betreuer die Genehmigungsurkunde direkt beim Notar vorlegen. Möchte der Käufer die Immobilie finanzieren, so muss die Eintragung einer Grundschuld oder eine Hypothek durch das Betreuungsgericht genehmigt werden.
Verkauf bei Betreuung bietet Sicherheit durch Gutachten
Der Verkauf einer Immobilie im Rahmen von gesetzlicher Betreuung bietet für beide Seiten (Käufer /Verkäufer) Vorteile. Da sich der Kaufvertrag an einem vom Gericht in Auftrag gegebenen Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen für Immobilienbewertung orientiert, kann der Käufer von einem marktgerechten Kaufpreis ausgehen. Der Verkäufer kann mindestens den Verkehrswert erzielen. Die klaren Regelungen ermöglichen die rechtssichere Veräußerung einer Immobilie auch bei Betreuung. Der Betreuuer muss jedoch rechtzeitig an die Einholung der Genehmigungen bei Gericht denken.
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