Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige


Sachverständigenwesen

Der Immobilienmarkt weist eine Vielzahl von Akteuren auf, die einen Immobilienwert sachgerecht ermitteln können wollen. Hierzu ist jedoch ein höchstes Maß an Qualifikation und Marktkenntnis erforderlich. Werte lassen sich schließlich nicht einem Tabellenwerk entnehmen, sondern gehen aus Ermittlungsverfahren hervor, die es mit größter Sorgfalt zu behandeln gilt, wenn ein marktfähiges Ergebnis erzielt werden soll. Zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung (gemäß § 36 Gewerbeordnung) als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wurde die hierfür erforderliche besondere Sachkunde nachgewiesen.

Der Begriff des „Sachverständigen“ ist rechtlich nicht geschützt. Insbesondere in der Immobilienbewertung tummeln sich daher viele selbsternannte Sachverständige ohne den notwendigen fachlichen Hintergrund, die oftmals fehlerbehaftete Gutachten zu Dumpingpreisen anbieten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben ihre besondere Sachkunde in einem umfassenden Prüfungsverfahren nachgewiesen. Sie unterliegen einer strengen Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft und sind zur Weisungsfreiheit und Gewissenhaftigkeit verpflichtet. Öffentlich bestellte Sachverständige sind stets unparteiisch und unabhängig in der Gutachtenerstellung und wurden sogar dahingehend geprüft, ob sie persönlich für das Amt geeignet sind. Ihr Anliegen rund um Ihre Immobilie ist bei uns somit in sicheren Händen.

Hier erfahren Sie mehr über die Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen.