Schiedsgutachten und Obergutachten


Obergutachten und SchiedsgutachtenIn der Praxis sind erschreckend viele Verkehrswertgutachten mit Mängeln behaftet. Oftmals liegen Recherchefehler und Unkenntnis über die grundlegende Rechtsvorschriften zur Wertermittlung vor. Gemäß § 412 Zivilprozessordnung kann ein Gericht ein neues Gutachten durch Sachverständige beauftragen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet, oder wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt wurde. In diesem Fall können drei verschiedene Gutachten beauftragt werden: das Gegengutachten, das Kontrollgutachten, oder das Obergutachten. Einigen sich dagegen die Parteien, eine rechtliche Streitigkeit verbindlich durch einen neutralen Dritten Sachverständigen klären lassen, so handelt es sich um ein Schiedsgutachten.

 

Obergutachten

Eine Revision eines bereits erstellten Gutachtens wird durch das Obergutachten dokumentiert. Hierbei handelt es sich um ein vollständiges, traditionelles Gutachten, welches sich darüber hinaus mit dem Vorgutachten in einem Kapitel beschäftigt. Es erfolgt die vollständige Prüfung, Korrektur aufgespürter Fehler und die Neufassung. Die Prüfung zur Erstellung des Obergutachtens erfolgt in der Regel dreistufig:

  1. Vorprüfung: Erster Eindruck über das Gutachten sowie die Qualifikation des Vorgutachters
  2. Hauptprüfung: Nachvollziehung aller Bewertungen und BEgründeungen anhand umfangreicher Checklisten
  3. Anfertigung des Obergutachtens

 

Kontrollgutachten

Das Kontrollgutachten entspricht dem Obergutachten ohne eine Neufassung des Gutachtens. Das Vorgutachten wird im Wesentlichen auf Fehler überprüft und im Kontrollgutachten dokumentiert. Das Kontrollgutachten dient also nicht zur Wertermittlung, sondern rein zur Überprüfung der Arbeit des Sachverständigen.

 

Gegengutachten

Ein Gegengutachten im Sinne der Grundstückswertermittlung ist im Wesentlichen ein traditionelles Gutachten. Im Vergleich zum Obergutachten und Kontrollgutachten steht dem Sachverständigen das bereits erstellte Vorgutachten nicht zur Verfügung. Es werden keine Fehler dokumentiert oder geprüft. Gegengutachten sind insbesondere bei Maßnahmen mit erheblichem finanziellen Aufwand von Nöten, um eine breite Erkenntnisbasis für fundierte Entscheidungen zu haben.

 

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten in der Immobilienbwertung ist ein vollumfängliches, traditionelles Gutachten. Ein Sachverständiger kann als Schiedsgutachter herangezogen werden, um Feststellungen über den Wert z.B. einer Immobilien oder eines Immobilien-Portfolios zu treffen. Im Unterschied zu einem gewöhnlichen Prozess, in dem die Ergebnisse des Gutachtens nur als Beweismittel verwendet werden können, bindet das Schiedsgutachten die Parteien.

Sie benötigen ein Obergutachten, Kontrollgutachten, Gegengutachten oder Schiedsgutachten? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!